ab 18??

Wir halten uns natürlich an das Jugendschutzgesetz. Grundsätzlich AUSWEIS NICHT VERGESSEN!

  • Unter 16 Jahren kein Einlass ohne Erziehungsberechtigten!

  • 16 -18 Jahre: nur bis 24h. Wer länger bleiben möchte, benötigt die schriftliche Übertragung der Personenfürsorgepflicht von den Erziehungsberechtigten (aka Partyzettel) – Download hier. Diese Möglichkeit haben 16-18 Jährige in der Regel bei allen Partys, es sei den wir lassen was anderes verlauten (wie „erst ab 18“)

 

Sonderregelung Konzerte (Lt. Jugendschutzgesetz anders geregelt als Tanzveranstaltungen)

  • Unter 14 Jahre: nur mit Eltern.

  • 14 -16: Konzert bis 24h. Bei Konzerten die länger als 24h gehen, kann die Aufsichtspflicht übertragen werden.

Die Übertragung der Personenfürsorgepflicht kann maximal für 1 Person übernommen werden (also ein Volljähriger kann nur auf einen Jugendlichen „aufpassen“).

 

Konkret heißt das:

  • Unter 14: nur mit Eltern.

  • 14-16: Konzert bis 24h, Konzert länger mit Erziehungsberechtigung (Keine Party, kein Alkohol)

  • 16-18: Konzert bis 24h, Party bis 24h, Alkohol: Bier und Wein erlaubt. Party länger mit Personenfürsorgepflichtübertragung (nur für 1 Person!)

  • Ab 18: alles möglich. Personenfürsorgepflicht kann für nur 1 Person übernommen werden.  

 

 

Personenfürsorge Download.

WICHTIG: Einlass nur mit diesem Formular möglich!!

Siehe auch: bundesrecht.juris.de/bundesrecht/juschg/
oder hier: www.deine-rechte.de/html/das-darf-ich-deine-rechte.html

Übrigens: Schüler unter 18 zahlen bei vielen Veranstaltungen nur den halben Preis bei Vorlage des Schülerausweises. Diese Events sind in unserm Flyer markiert!

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