zu den Ticket-AGB
AGB
Dies sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen der halle02 GmbH & Co. KG. Die AGB gelten für alle Veranstaltungen, die im Güterbahnhof/halle02 Heidelberg durchgeführt werden. Sie finden ihre Geltung sowohl im Verhältnis von Veranstalter und Publikum als auch im Verhältnis von Veranstalter und Fremdveranstalter beziehungsweise Tourneeveranstalter. Darüber hinaus gelten sie soweit anwendbar für alle Vermietungen oder Untervermietungen der Veranstaltungsräume des Veranstalters an Dritte. Die hier dargestellten AGB sind darüber hinaus Bestandteil eines jeden Vertrages, den der Veranstalter mit Dritten schließt.
Anfahrt
Das Betreten des Veranstaltungsortes sowie das Parken erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Bitte beachten Sie die Hinweise der Ordnungskräfte. Es wird gebeten, möglichst öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.
Einlass/Tickets
Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
Beim Einlass findet unter Umständen eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Preises der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt dem Veranstalter vorbehalten.
Der Veranstalter ist zum ersatzlosen Ausschluss und Verweis von der Veranstaltung berechtigt, wenn der:die Besucher:in den Bühnenbereich betritt, Absperrgitter übersteigt, gewalttätige Auseinandersetzungen veranlasst oder daran teilnimmt, sexistische oder rassistische Handlungen vornimmt oder solche Haltungen mündlich bzw. durch das Tragen von rechtsextremen Symbolen kundtut. Dies führt zum Veranstaltungsverbot und gegebenenfalls zum Hausverbot. Darüber hinaus ist der Veranstalter berechtigt, von seinem Hausrecht jederzeit Gebrauch zu machen und Personen ohne Angabe von Gründen der Veranstaltung und des Geländes zu verweisen.
Die Fälschung und Herstellung von Eintrittskarten des Veranstalters, sowie der Verkauf von Eintrittskarten wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.
Die Eintrittskarten sind bis Vorstellungsende aufzubewahren. Auf Nachfrage des Veranstalters sind die Karten jederzeit vorzuzeigen.
Umtausch oder Rückerstattung von Eintrittskarten abzgl. der Vorverkaufs- und Systemgebühr ist nur bei Veranstaltungsänderungen bis zum Tag der Veranstaltung möglich. Bei Ausfall der Veranstaltung ist die Rückerstattung des Eintrittspreises abzgl. der Vorverkaufs- und Systemgebühr bis maximal 7 Tage nach avisiertem Veranstaltungsdatum möglich.
Schwerbehinderte erhalten in der Regel keine Ermäßigung beim Besuch einer Veranstaltung. Ist im Schwerbehindertenausweis ein Begleitverweis (B) vermerkt, erhält die Begleitperson nach vorheriger Absprache an der Abendkasse/Gästeliste nach Ausweisvorlage eine zu 100% ermäßigte Karte (Freikarte). Ein Recht auf eine besondere Position im Zuschauerraum besteht nicht, wird jedoch nach Absprache und Möglichkeit gestellt.
Der Vorverkauf läuft in der Regel bis zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn. Danach können Karten nur noch zum Abendkassenpreis am Einlass / der Abendkasse erworben werden. Im Einzelfall behält sich der Veranstalter vor, den Vorverkauf über das Internet bis nach Beginn der Veranstaltung aufrecht zu erhalten oder auch schon früher zu beenden.
Es wird keine Haftung für verloren gegangene Tickets übernommen. Für auf dem Postweg verloren gegangene Tickets haftet unter Umständen der mit der Durchführung des Rechtsgeschäftes und Versandes betraute Ticketanbieter. Es gelten die AGB des Ticketanbieters.
Bei verspätetem Erscheinen entscheidet das Türpersonal über den Nacheinlass.
In den Räumlichkeiten der Veranstaltung herrscht, sofern nicht anders angegeben, Rauchverbot.
Ausfall oder Verlegung der Veranstaltung
Über Ausfälle, Verlegungen und Änderungen von Veranstaltungen bitten wir Sie, sich regelmäßig hier auf unserer Homepage zu informieren. Bitte beachten Sie aber auch Presse-, Funk- und Fernsehmeldungen im Vorfeld Ihrer gewünschten Veranstaltung.
Eine Rücknahme bereits gekaufter Karten erfolgt grundsätzlich ausschließlich bei der Vorverkaufsstelle, bei der Sie die Karten erworben haben.
Für entstandene Kosten kann keine Haftung übernommen werden.
Der Veranstalter ist zur ersatzlosen Absage von Veranstaltungen berechtigt, die einen sexistischen, rassistischen, antisemitischen, homophoben oder auf andere Art verunglimpfenden Hintergrund haben. Ein Recht auf Schadenersatz aus entgangenem Gewinn oder andere zivil- oder strafrechtlich relevante Forderungen besteht nicht.
Altersbegrenzung
Konzerte und Veranstaltungen können als öffentliche Tanzveranstaltung im Sinne des Jugendschutzgesetzes angesehen werden, da meistens die Möglichkeit zum Tanzen besteht. Ist dies der Fall dürfen Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer erziehungsbeauftragten Person die Tanzveranstaltung (Großraumveranstaltung) besuchen. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen sich dort alleine nur bis 24 Uhr aufhalten. Ob eine Veranstaltung als Tanzveranstaltung oder als Konzert, das auch von unter 16-Jährigen besucht werden darf, eingestuft wird, erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt. Generell gelten die Vorschriften und Regelungen des Jugendschutzgesetzes.
Lautstärke
Bei Konzerten und Partys kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Der Veranstalter stellt daher Ohrstöpsel zum Selbstkostenpreis an der Abendkasse zur Verfügung. Das Anhören des Konzertes und anderer Veranstaltungen ohne Ohrschützer erfolgt auf eigene Gefahr (Ausgabe im Garderobenbereich).
Hausordnung
Die Hausordnung der halle02 und die Hinweise und Anordnungen der Ordnungskräfte sind zu beachten. Das Betreten des Bühnenbereiches sowie das Besteigen von Absperrungen ist Unbefugten untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann auf Anordnung des Veranstalters eine Verweisung vom Veranstaltungsort erfolgen.
Der Veranstalter ist zum ersatzlosen Ausschluss und Verweis von der Veranstaltung berechtigt, wenn der:die Besucher:in den Bühnenbereich betritt, Absperrgitter übersteigt, gewalttätige Auseinandersetzungen veranlasst oder daran teilnimmt, sexistische oder rassistische Handlungen vornimmt oder solche Haltungen mündlich bzw. durch das Tragen von rechtsextremen Symbolen kundtut.
Dies führt zum Veranstaltungsverbot und gegebenenfalls zum Hausverbot. Darüber hinaus ist der Veranstalter berechtigt, von seinem Hausrecht jederzeit Gebrauch zu machen und Personen ohne Angabe von Gründen der Veranstaltung und des Geländes zu verweisen.
Verbotene Gegenstände
Das Mitbringen von Getränken, Speisen, Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen sowie Tieren und Gegenständen, die potentiell oder tatsächlich geeignet sind, das Leben und Wohlbefinden, sowie das Eigentum anderer und des Veranstalters zu gefährden sind nicht erlaubt. Bei Nichtbeachtung und Nichteinhaltung dieses Verbotes erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsort.
Zur Gewährleistung der Sicherheit der Gäste behält sich der Veranstalter vor, Durchsuchungen auf gefährliche und gefährdende Gegenstände durchzuführen und solche vom Mitführen auf Veranstaltungen auszuschließen.
Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände, ohne dass der:die Besucher:in eine (Teil-) Rückerstattung des Eintrittspreises verlangen könnte. Eine von der Regel abweichende Fotoerlaubnis ist unter besonderen Umständen und nach vorheriger Absprache möglich.
Das Mitführen von Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in die Veranstaltung untersagt sein. Aus Sicherheitsgründen können auch Taschen und ähnliche Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden.
Film- und Tonaufnahmen, Werbung
Professionelle Licht-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind nicht erlaubt.
Das gewerbsmäßige Fotografieren sowie Werbemaßnahmen jeder Art sind in den Räumen der halle02 GmbH & Co KG nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet.
Der:die Besucher:in ist damit einverstanden, dass der Veranstalter Bildaufnahmen des:der Besuchers:in, die diese:n als Teilnehmer:in der Veranstaltung zeigen zu Informations- und Dokumentationszwecken erstellt, vervielfältigt und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlicht. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt.
Haftung
Für persönlichen Besitz, Wertsachen, Kleidung übernimmt der Veranstalter grundsätzlich keine Haftung. Das gilt auch für die Abgabe dieser Sachen an der Garderobe.
Für Sach- oder Personenschäden übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Davon ausgenommen ist die Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Garderobe
Für die Inhalte der gebührenpflichtigen Garderobe kann keine Haftung übernommen werden. Bei Verlust der Garderobenmarke schließt der Veranstalter eine Haftung aus.
Haftung bzgl. Kommunikation
Alle auf den Internetseiten, dem Printprogramm, Newsletter oder sonstigen Kommunikationswegen des Veranstalters veröffentlichten Angaben und Informationen wurden vom Veranstalter sorgfältig recherchiert und geprüft. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität können weder der Veranstalter, noch Lieferanten dieser Informationen die Haftung übernehmen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen.
Alle vom Veranstalter bereit gestellte Informationen dienen ausschließlich zur Information. Im übrigen ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Für Internetseiten Dritter, auf die der Veranstalter durch Hyperlink verweist, tragen die jeweiligen Anbieter die Verantwortung. Der Veranstalter ist trotz sorgfältiger Prüfung für den Inhalt solcher Seiten Dritter nicht verantwortlich. Darüber hinaus können die Websites des Veranstalters ohne dessen Wissen von einer anderen Seite mittels Hyperlink angelinkt worden sein. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für Darstellung, Inhalt oder irgendeine Verbindung zum Veranstalter in Websites Dritter.
Alle Daten der Websites, des Printprogrammes, des Newsletters oder anderer Kommunikationsmedien des Veranstalters genießen nach §§ 4 und 87a ff UrhG urheberrechtlichen Schutz. Eine Bearbeitung oder Vervielfältigung ist nur soweit zulässig, als dies für deren übliche Benutzung erforderlich ist. Jede darüber hinausgehende Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung und / oder öffentliche Wiedergabe überschreitet die normale Auswertung der Daten und stellt einen Urheberrechtsverstoß dar, der strafrechtlich verfolgt wird und zum Schadensersatz verpflichtet.
Gerichtsstand, Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ist Heidelberg.
Die Hausordnung ist im Eingangsbereich für alle ersichtlich angebracht, sowie hier nachzulesen.
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen – gleich aus welchem Grunde – berührt die Geltung der übrigen Bedingungen nicht.
Die ungültige Klausel ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem Sinn und Inhalt nach der ungültigen Klausel am nächsten kommt, bzw. den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck erfüllt.