Häufig gestellte Fragen

In allen Räumlichkeiten der halle02 im Güterbahnhof Heidelberg gilt folgende Hausordnung. Grundsätzlich ist bei uns jede:r willkommen!

  • Nicht willkommen sind Personen, die aufgrund ihres Verhaltens den Betrieb  stören oder bereits mit einem Hausverbot belegt worden sind. Diesen Personen kann der Zutritt verweigert werden und sie können des Veranstaltungsgeländes verwiesen werden, soweit sie dieses bereits betreten haben.
  • Wir kontrollieren nach Ermessen den Personalausweis oder Reisepass. Zudem führen wir nach Ermessen Kontrollen der Kleidung und mitgeführter Taschen durch. Gäste stimmen dieser Kontrolle zu und erkennen an, dass im Weigerungsfall der Einlass verwehrt bzw. ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erteilt wird.
  • Das Mitbringen von Getränken, Speisen, Glasbehältern und Dosen ist untersagt.
  • Das Mitführen von sperrigen Gegenständen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, sonstiger gefährlicher Gegenständen, einschl. jeglicher Waffen sowie von Tieren ist untersagt.
  • Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in die Veranstaltung untersagt sein. Diese können dann an der Garderobe abgegeben werden.
  • Licht-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen sind, auch für den privaten Gebrauch, nicht erlaubt.
  • Die halle02 und der Güterbahnhof Heidelberg, einschließlich Park- und Geländeflächen, sind kein öffentliches Gelände. Betreiber dieser Versammlungsstätte ist die halle02 GmbH & Co. KG. Sie übt durch ihr Personal das Hausrecht aus.
  • Den anderen Gästen und den Mitarbeiter:innen ist stets mit Respekt zu begegnen.
  • Gewalt, Diebstahl, Beschädigungen, Konsumexzesse, sexuelle, rassistische und auch sonstige Übergriffe und Diskriminierungen, auch das Tragen von rechtsextremen Symbolen, werden nicht toleriert und haben ein verhältnismäßiges Einschreiten unserer Sicherheitskräfte zur Folge.
  • Die Anordnung der Rettungswege und Notausgänge aus den Versammlungsräumen ist in Rettungswegeplänen dargestellt. Zusätzlich werden alle Rettungswege und Notausgänge mit grünlich leuchtenden Piktogrammen in der Versammlungsstätte angezeigt. Bei Gefahrensituationen ist unverzüglich das Personal zu informieren.
  • Drogenkonsum und Handel mit sowie Weitergabe von Betäubungsmitteln sind streng verboten und werden geahndet.
  • Alle Gäste sind angehalten, auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen und Nachtruhestörung zu vermeiden, das gilt auch für An- und Abreise. Das Verlassen des Veranstaltungshauses mit Gläsern, Bechern, Flaschen oder Dosen des Veranstalters  ist nicht gestattet. Herumliegenlassen von Abfall und Pfandgut sowie das Urinieren rund um die Lokalität sind nicht gestattet.
  • Bei Verstößen gegen die Hausordnung muss mit einem Hausverbot sowie ggf. weiteren zivil- und/oder strafrechtlichen Maßnahmen gerechnet werden.
  • Jeder Gast akzeptiert mit Betreten des Veranstaltungsgeländes die Hausordnung. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Hausordnung besteht kein Rückerstattungsanspruch auf bereits bezahlten Eintritt oder etwaiger erworbener, nicht konsumierter Lebensmittel.
  • Den Anweisungen unseres Personals ist stets Folge zu leisten, da diese die Sicherheit aller Gäste und Mitarbeiter:innen garantiert. Gäste erklären sich hierzu bereit und erkennen an, dass im Weigerungsfall der Einlass verwehrt bzw. ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erteilt wird.
  • Unsere AGB finden sich hier.
halle02 Logo

Gemeinsam stark gegen rechts!

Nicht nur Feiern ist wichtig. Am Samstag heißt es: (h)alle gegen rechts!

  • Diesen Samstag, 20. Januar um 15 Uhr.
  • Schwanenteichanlage, Stadtbücherei Heidelberg.

Aktuelle Infos bei Hamseda Together.